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                                                                                                                     VERBOT DER LIEFERUNG UND VERWENDUNG DES KÄLTEMITTELS R-22

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (Artikel 5 - Kontrolle der Verwendung von teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen), ist die Verwendung von ungebrauchten teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (R-22) für die Wartung und Reparatur von bestehenden Kälte- und Klimaanlagen ab dem 1. Januar 2010 verboten.

Es dürfen nur recycelte oder zurückgewonnene teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe geliefert oder zur Wartung bestehender Geräte verwendet werden.

Die Verwendung von teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen jeglicher Art ist ab dem 1. Januar 2015 verboten.

Nach der aktuellen Gesetzgebung können Unternehmen, die Kältemittel vertreiben, R-22 nur in zurückgewonnener oder recycelter Form vermarkten.

In Fällen, in denen eine Anlage aufgrund eines möglichen Lecks mit Kältemittel aufgefüllt werden muss und es keine Möglichkeit gibt, wiedergewonnenes oder recyceltes R-22 zu verwenden, werden folgende Lösungen vorgeschlagen:

Ersetzen Sie das Kältemittel der Anlage je nach Anwendung durch R-404a, R-407, R-507 oder R-134a.
+ Die Vorteile der oben genannten Kältemittel liegen darin, dass sie bereits seit mehreren Jahren auf dem Markt sind, mit inzwischen bekanntem Verhalten und zu Preisen, die etwas teurer sind als R-22.
- Ihre Nachteile sind, dass ihr Einsatz die Reinigung des Kreislaufs vom alten Kältemittel (R-22), den Wechsel des Installationsöls mit Esterölen und den Austausch der Expansionsventile erfordert.

Austausch des Kältemittels der Anlage durch die neuen auf dem Markt erhältlichen Kältemittel der Hersteller (R-422d, R-417a, R-422a, R-427a usw.).
+ Zu den Vorteilen der neuen Kältemittel gehört, dass in den meisten Fällen kein Ölwechsel erforderlich ist. Darüber hinaus ist ein Austausch der Expansionsventile nicht erforderlich, sie müssen nur eingestellt werden.
- Ihre Nachteile sind dass im Vergleich zu den Kältemitteln R-404a, R-407, R-507 und R-134a sehr hohe Anschaffungspreis und dass in der Anfangsphase nicht ausreichenden Mengen haben .

Sie sollten jedoch genau darauf achten, dass in beiden oben genannten Fällen die vollständige Entfernung von R-22 aus der Kälteanlage erforderlich ist, da keines der oben genannten Kältemittel zusammen mit R-22 verwendet werden kann.