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Das Jahr hat gerade gewechselt, wir begrüßen 2020 und sind bereit für Veränderungen. Mit dem neuen Jahr ist das Verbot von Kältemitteln mit hohem GWP (Global Warming Potential) in Kraft getreten, gemäß der EU-Verordnung 517/2014 über Verbrennungsgase, die für alle Länder der Europäischen Union gilt.

Was ab diesem Jahr gelten wird:

Die gebräuchlichsten fluorierten Gase sind Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), die häufig in Kühlsystemen verwendet werden.

Gemäß der Verordnung dürfen ab dem 1. Januar neue Kühlgeräte mit HFKWs mit einem GWP von 2500 oder mehr nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Sie verbietet auch die Verwendung von HFKW-Kältemitteln mit GWP 2500 oder mehr für die Wartung neuer und bestehender Kälteanlagen mit einer Kältemittelmenge von 40 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr. Dies entspricht etwa 10,2 kg R404A, einem gängigen Kältemittel in mittelgroßen Anlagen.

Das Ziel der Verordnung über fluorierte Gase ist es, durch einen Ausstieg aus der Verwendung von HFKW bis 2030 eine 79-prozentige Reduzierung zu erreichen.

CRYOART fordert Unternehmen auf, den Umstieg auf ein Ersatzkältemittel mit niedrigem GWP-Wert zu erwägen.